*Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Begriff Energieffizienzberater allerdings schon und wird, wie ein Meistertitel nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben. Viele Laien spielen hier mit der Unwissenheit der Kunden.
Nehmen Sie jetzt Kontakt mit Energieberater Hessen auf Kontakt »
Im August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Gesetzgeber verkündet und löst ab dem 01. November 2020 die vorherige Gesetzgebung (Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz) ab. Somit regelt das GEG zukünftig die energetischen Anforderungen und Richtlinien für klimatisierte oder beheizte Objekte.
Die neue Rechtsprechung beinhaltet Grundsätze und Weisungen zur Klima- und Heizungstechnik, wie auch zum Hitzeschutz und der Dämmung von Gebäuden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Erstellung und Verwendung von Energieausweisen (Bedarfsausweis), wenn ein Neubau entsteht, eine umfassende Sanierung stattfindet oder die Immobilie vermietet oder zum Verkauf angeboten werden soll. Dies war bereits im bisherigen Energieeinsparrecht eine klare Vorgabe und stellt ebenfalls im neuen Gebäudeenergiegesetz eine Anforderung dar.
Die wahrscheinlich wichtigste Antwort direkt zu Beginn: Nein, Sie können sich selbst leider keinen Energieausweis ausstellen. Für die Erstellung eines anerkannten Energieausweis benötigt es eine Person, die beruflichen Bezug zum Bauwesen hat. Noch besser ist es, wenn Sie sich für eine:n Energieberater:in mit einer Zusatzausbildung entscheiden.
Gut zu wissen, doch wo finde ich eine:n solche:n Energieberater:in? Damit Sie es leichter haben und sich darauf verlassen können, dass es sich um zertifizierte Energieberater:innen handelt, hat die Deutsche Energie-Agentur (Dena) eine Expertendatenbank angelegt und zur Verfügung gestellt. Auch wir die Energieberater Hessen sind zertifizierte Energieberater und in dieser Datenbank zu finden. Ebenso sind wir registrierte Berater für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit über 20 Jahren Erfahrung.
Hierbei wird zunächst in Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterschieden.
Möchten Sie einen Verbrauchsausweis, so werden Nachweise zur Berechnung der Energieverbauchskosten von Warmwasser und Heizung benötigt. Diese sollten mindestens einen Zeitraum von drei Jahren dokumentieren. Ebenso benötigt es Informationen über Leerstände sowie Bilder von der Immobilie.
Stand das Objekt beispielsweise ein ganzes Jahr zu über 50 Prozent leer, so darf kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Dies gilt als umfangreicher Leerstand womit folglich der Grenzwert des sogenannten „Leerstandsfaktor“ überschritten und die Ausstellung des Verbauchsausweises nicht möglich wäre.
Zuletzt kommen noch die vollständigen Daten zum Stromverbrauch der gesamten Immobile (alle Nutzungseinheiten) hinzu. Regionale Witterungsverhältnisse spielen zudem auch noch eine Rolle.
Möchten Sie einen Bedarfsausweis, kommen zu den Unterlagen, die Sie für den Verbrauchsbeweis benötigen, noch weitere hinzu. Dabei handelt es sich unter anderem um Dokumente zu den Grundrissen und der Architektur des Gebäudes, Baubeschreibung, sowie Modernisierungsunterlagen und das Abgasprotokoll des Schornsteinfegers.
Grundsätzlich erfolgt eine Begehung der Immobilie für die Erstellung und Berechnung beider Ausweisformen.
Damit Sie eine:n geeignete:n Energieberater:in finden, der/die Ihnen einen Energieausweis ausstellt, können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Die Energieberater Hessen sind dabei qualifiziert als Energieberater der Verbraucherzentrale.
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Hessen sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Ob Sie einen Energieberater benötigen, hängt ganz davon ab, was Sie vorhaben. Möchten Sie nur Sanierungen durchführen lassen, ohne Förderungen zu beantragen, dann benötigen Sie nicht unbedingt einen Energieberater. Dennoch kann er auch hier helfen, künftig Energiekosten zu senken und Ressourcen zu schonen.
Möchten Sie Förderungen beantragen und/oder einen Energieausweis erstellen lassen, dann ist ein Energieberater unabdingbar. Denn nur ein dafür qualifizierter Experte ist dazu berechtigt Förderungen zu beantragen oder gültige, anerkannten Energieausweise auszustellen.
Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) kann für alle Gebäude ausgestellt werden, unabhängig von Größe, Alter oder Nutzungsart.
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) ist in der Regel zulässig für:
Ein Energieausweis wird benötigt, wenn:
Grundlage hierfür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das mittlerweile die Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Dieses legt fest, dass Kauf- oder Mietinteressenten/Mietinteressentinnen über die energetischen Kennwerte und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Allerdings gilt dies nur bei einem Nutzerwechsel.
Ein Energieausweis ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung erfolgt und keine anderen zwingenden Gründe vorliegen. Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und für Baudenkmäler besteht keine Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises.
Eine Energieberatung wird häufig in Form eines Sanierungsfahrplans vorgenommen. Hierbei richten sich die Kosten nach den Wohneinheiten (WE) und werden bis zu einem gewissen Betrag (bis zu 50%) vom Staat gefördert.
Für den genauen Preis Ihres Sanierungsfahrplans kontaktieren Sie uns bitte.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Bei energetischen Verbesserungen am Gebäude empfiehlt es sich jedoch, vor Ablauf dieser Frist einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, um die Vorteile gegenüber Kauf- und Mietinteressenten aktuell nachweisen zu können.
Der Energieausweis sorgt für Transparenz im Immobilienmarkt, indem er objektive Informationen über den Energiebedarf von Gebäuden liefert und Vergleiche ermöglicht. Er bewertet die energetische Qualität eines Hauses, identifiziert mögliche Schwachstellen bei der Gebäudehülle und Anlagentechnik und bietet Vorschläge zur energetischen Modernisierung.
Sie können ganz einfach mit uns Kontakt aufnehmen: Entweder per Formular, per E-Mail, per Telefon oder ganz altmodisch per Post. Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen zum Thema Energieausweis weiter.