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Sanierungsfahrplan

Sanierungsfahrplan: das versteht man darunter


Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erfolgt durch eine:n dafür qualifizierte:n und zertifizierte:n Gebäudeenergieberater:in. Das Ziel ist es über einen gewissen Zeitraum eine energieeffiziente Immobilie zu realisieren. Dabei wird in Zusammenarbeit zwischen Ihnen und einem/einer Gebäudeenergieberater:in Ihr individueller Sanierungsfahrplan erstellt.

Diese Dokumente erhalten Sie nach der Besprechung mit den Fachleuten:

  • “Mein Sanierungsfahrplan”
  • “Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen”
Für Energieberatung sowie einzelne Sanierungsmaßnahmen erhalten Sie staatliche Fördermittel

Im Sanierungsplan festgehalten werden der energetische Ist-Zustand und der mögliche Kann-Zustand. Daraus ergeben sich Energieeinsparpotenziale, die zur Verbesserung erforderlichen Maßnahmen sowie deren Kosten. Dabei steht Ihnen nicht nur eine Variante einer möglichen Umsetzung zur Auswahl.

Sanierungsfahrplan: eine kostspielige Angelegenheit?

Beim Sanierungsfahrplan steht Ihnen der Staat in Form von Förderungen unterstützend zur Seite wodurch die Eigenleistung verglichen mit den eigentlichen Kosten relativ gering ist. Allgemein richten sich die Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten (WE). 

  • 1-2 WE: 520 Euro Eigenanteil (zzgl. 1300 Euro staatliche Förderung)
  • 3-9 WE: 720 Euro Eigenanteil (zzgl. 1700 Euro staatliche Förderung)
  • 10-19 WE: 1440 Euro Eigenanteil (zzgl. 1700 Euro staatliche Förderung)
  • 20-29 WE: 2440 Euro Eigenanteil (zzgl. 1700 Euro staatliche Förderung)
  • 30-49 WE: 3420 Euro Eigenanteil (zzgl. 1700 Euro staatliche Förderung)
  • ab 50 WE: 4520 Euro Eigenanteil (zzgl. 1700 Euro staatliche Förderung)

    Wozu dient ein Sanierungsfahrplan?

    Das Ziel eines Sanierungsfahrplans ist es Ihnen Energieeinsparpotenziale aufzuzeigen. Dies beinhaltet die zur Umsetzung benötigten Maßnahmen damit Ihre Immobilie energieeffizient(er) wird. Um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen, ist der Plan individuell auf Ihr Wohngebäude abgestimmt und berücksichtigt bauliche, baukulturelle sowie persönliche Ausgangsbedingungen.

    Beachtet man auch die Vorteile die sich in Zukunft daraus ergeben, spart man Geld und tut ganz nebenbei auch der Umwelt etwas Gutes. Weitere Vorteile sind natürlich auch die einfachere Bedienung der Anlagetechnik sowie ein sich erhöhender Wohnkomfort.


    Ein Sanierungsfahrplan dient nicht dazu eine Architekten-, Fach- oder Werkplanung zu ersetzen. Er zeigt lediglich Sanierungsprinzipien sowie deren energetische Auswirkungen auf.

    Zum besseren Verständnis ein Beispiel: Stellen Sie sich vor bei Ihnen ist eine alte Heizung verbaut. Diese Heizung widerspricht einem energieeffizienten Wohngebäude. Im Sanierungsfahrplan wird dies festgehalten und im Bezug dazu aufgelistet, durch welche anderen Modelle Sie Einsparungen bezüglich Geld und Energie haben sowie in welcher Höhe diese ausfallen.

    Wie kann das Ziel eines energieeffizienten Wohngebäudes umgesetzt werden?

    Damit Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan erhalten und die dementsprechenden Förderungen bekommen, sollten Sie sich an einen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) zugelassenen Energieberater:in wenden.

    Bei uns läuft die Bearbeitung Ihres Anliegens folgendermaßen ab:

    1. Anruf bei Energieberater Hessen
    2. Aufnahme der allgemeinen Daten Ihrer Immobilie durch unsere Energieberatungsassistenz und Vereinbarung eines Telefontermins mit einem/einer Gebäudeenergieberater: in
    3. Grundrisse und Ansichten der Häuser an uns schicken
    4. Telefontermin mit einem/einer Gebäudeenergieberater: in zur Abklärung grundlegender Abläufe/Fragen mit Vereinbarung eines Vor-Ort Termins
    5. Vor-Ort Termin mit Dokumentation der Hüllflächen sowie der Energiebilanz im Ist-Zustand, ebenso Details zur Warmwasserbereitung und Wärmeerzeugung
    6. Beantragung der Förderung des Sanierungsfahrplans beim BAfA durch einen/eine Gebäudeenergieberater: in
    7. Erstellung eines umfangreichen Sanierungsfahrplans durch einen/eine Gebäudeenergieberater: in
    8. Weiterleitung des Sanierungsfahrplans an Sie als Kunden
    9. Nachbesprechung bei Rückfragen
    10. Einreichung des Sanierungsfahrplans beim BAfA
    11. Besprechung, ob Förderanträge für Maßnahmen gestellt werden sollen
    12. Antragstellung der Förderungen
    13. Beginn der Sanierungsmaßnahmen
    Sie können Angebote zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen einholen, dürfen diese aber im Voraus noch nicht bestätigen bzw. in Auftrag geben, da sonst keine Förderung beantragt werden kann.

    Ob Sie einen Energieberater benötigen, hängt ganz davon ab, was Sie vorhaben. Möchten Sie nur Sanierungen durchführen lassen, ohne Förderungen zu beantragen, dann benötigen Sie nicht unbedingt einen Energieberater. Dennoch kann er auch hier helfen, künftig Energiekosten zu senken und Ressourcen zu schonen.

    Möchten Sie Förderungen beantragen und/oder einen Energieausweis erstellen lassen, dann ist ein Energieberater unabdingbar. Denn nur ein dafür qualifizierter Experte ist dazu berechtigt Förderungen zu beantragen oder gültige, anerkannten Energieausweise auszustellen.

    Wenn Sie einen Auftrag eines/einer Handwerkers/Handwerkerin bestätigen, muss die Förderung unbedingt im Vorfeld beim BAFA / KfW eingereicht worden sein. Sie gehen also folgendermaßen vor:

    1. Förderunterlagen über Energieberater:in (in Form eines Sanierungsfahrplans) vorbereiten lassen
    2. Eingangsbestätigung des Förderantrags abwarten (Zustellung erfolgt per E-Mail)
    3. Angebot/Auftragsbestätigung des Handwerkers 

    Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich bei der Eingangsbestätigung noch nicht um die Förderzusage handelt. Die Förderung kann im Anschluss noch abgelehnt werden. Allerdings ist die Auftragsbestätigung an den Handwerker ab Zugang der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.

    Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, warten Sie am besten den Zuwendungsbescheid (Förderzusage) ab. Dieser wird per Post zugestellt und ist rechtsverbindlich.

    Es ist also nicht möglich Förderungen nachträglich zu beantragen. Allerdings können Sie stattdessen 20% der Sanierungskosten von der zu bezahlenden Einkommenssteuer abziehen. Dazu benötigen Sie eine Erklärung eines Energieberaters. Rufen Sie uns an, um zu erfahren, wie das genau funktioniert.

    Gut zu wissen: Es ist möglich sich in der Zwischenzeit Angebote einzuholen. Wichtig ist es nur, dass Sie diese nicht vor Förderantrag bestätigen.

    Nein, es können auch nur einzelne Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan gefördert und umgesetzt werden. Die Reihenfolge spielt hierbei keine Rolle.

    Im allgemeinen stellt der Sanierungsfahrplan lediglich einen Anhaltspunkt über den Zustand des Objekts mit den "Schwachstellen" dar und wie diese behoben werden können. Diese Empfehlungen verpflichten Sie also nicht zur Umsetzung

    Ein Energieausweis wird benötigt, wenn:

    • ein Neubau entsteht
    • eine umfassende Sanierung stattfindet
    • eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll

    Grundlage hierfür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das mittlerweile die Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Dieses legt fest, dass Kauf- oder Mietinteressenten/Mietinteressentinnen über die energetischen Kennwerte und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Allerdings gilt dies nur bei einem Nutzerwechsel.

    Der Verbrauch von Energie und den damit verbundenen Ressourcen steigt stetig an. Ein großer Teil davon wird für das Erzeugen von Heizwärme und die Erwärmung von Brauchwasser benötigt. Somit bieten energetische Sanierungen große Energieeinsparpotenziale. Um die Umwelt zu schonen und den Klimaschutzvorgaben der EU nachzukommen, schafft die Bundesregierung einen Anreiz in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuervergünstigungen.

    Der Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen auf, mit welchen Sanierungsmaßnahmen das Ziel einer energieeffizienten Immobilie realisiert werden kann. Dabei wird der Plan in Abstimmung mit Ihnen von einem/einer Gebäudeberater:in festgelegt. Da dieser individuell auf Ihr Objekt abgestimmt ist, werden auch bauliche, baukulturelle und persönliche Ausgangsbedingungen mit einbezogen. 

    Aufgelistet werden also Energieeinsparpotenziale sowie von dem/der Experten/Expertin ermittelte Sanierungsvorschläge, Kosten und Fördermöglichkeiten. Damit Sie sich das noch etwas besser vorstellen können: In Ihrem Objekt befindet sich eine Heizung, die nicht energieeffizient heizt und erhöhte Kosten verursacht. Im Sanierungsfahrplan wird dies aufgelistet und gleichzeitig aufgezeigt, durch welche regenerative Heiztechnik sie ersetzt werden kann. Ebenso wie viel Geld und Energie dabei gespart wird.

    Der U-Wert  ist die wichtigste Messgröße zur Beurteilung der Dämmeigenschaft eines Bauteils. Genauer gesagt gibt der Wärmedurchgangskoeffizient an, wie viel Wärmemenge pro Zeiteinheit durch einen Quadratmeter eines Bauteils bei einem Temperaturunterschied von einem Grad (1 K) durch geht (W/m²K).  Da der U-Wert eine Maßeinheit zur Bestimmung des Wärmeverlusts eines Bauteils ist, sagt ein hoher U-Wert aus, dass eine schlechte Dämmwirkung gegeben ist. Folglich sagt ein niedriger U-Wert aus, dass es sich um eine gute Dämmwirkung handelt.

    Unter Einzelmaßnahmen versteht man beispielsweise den Einbau neuer Fenster, der Austausch einer Heizung oder eine neue Wärmedämmung. Welchen Anforderungen solche Einzelmaßnahmen unterliegen, richtet sich nach dem jeweilig festgelegten U-Wert des betreffenden Bauteils. Die BEG-Richtlinie (Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude) gibt hierbei genau vor, welche U-Werte ein Bauteil erreichen muss, damit eine Förderung möglich ist.

    Eine Energieberatung wird meistens in Form eines Sanierungsfahrplans vorgenommen. Hierbei richten sich die Kosten nach den Wohneinheiten (WE) und werden bis zu einem gewissen Betrag vom Staat gefördert.

    • 1-2 WE: 520 Euro Eigenanteil (zzgl. 1300 Euro staatliche Förderung)
    • 3-9 WE: 720 Euro Eigenanteil (zzgl. 1700 Euro staatliche Förderung)
    • 10-19 WE: 1440 Euro Eigenanteil (zzgl. 1700 Euro staatliche Förderung)
    • 20-29 WE: 2440 Euro Eigenanteil (zzgl. 1700 Euro staatliche Förderung)
    • 30-49 WE: 3420 Euro Eigenanteil (zzgl. 1700 Euro staatliche Förderung)
    • ab 50 WE: 4520 Euro Eigenanteil (zzgl. 1700 Euro staatliche Förderung)

    Alle weiteren Energieberatungen außerhalb des Sanierungsfahrplans werden individuell berechnet.

    Förderungen vom Staat erhalten Sie, wenn Sie an förderfähigen Programmen teilnehmen und diese durch eine:n qualifizierte:n und zertifizierte:n Energieberater:in beantragen lassen. Diese Förderungen können Sie nicht immer selbst beantragen, weswegen der Weg über den/die Energieberater:in unbedingt ratsam ist.

    Beachten Sie aber, dass Sie Angebote von Handwerkern/Handwerkerinnen erst annehmen dürfen, wenn die Förderung beantragt wurde. Ansonsten erhalten Sie diese nicht.

    Möchten Sie einen Sanierungsfahrplan von einem/einer Energieberater:in erstellen lassen, so erhalten Sie in Abhängigkeit der Anzahl der Wohneinheiten (WE) einen gewissen Betrag an staatlicher Förderung. Diese sehen wie folgt aus:

    • 1-2 WE: 1300 Euro staatliche Förderung (zzgl. 520 Euro Eigenleistung)
    • ab 3 WE: 1700 Euro staatliche Förderung (zzgl. 720 Euro Eigenleistung)

    Wie hoch alle weiteren Förderung ausfallen kann man in den meisten Fällen nicht genau sagen, da diese individuell sind und sich auf die jeweiligen Vorhaben beziehen. Ebenso da auch einige Förderprogramme miteinander kombiniert werden können. Begrenzt werden die Förderungen durch die Höchstsumme der Gesamtkosten die pro Maßnahme geltend gemacht werden können. 

    Genauere Informationen inklusive Online-Tool zur Findung der passenden Förderung sowie Übersicht der Förderprodukte finden Sie auf der Seite der KfW.

    Wichtig zu beachten ist, dass Ölheizungen ab 2026 verboten sind. Da dies vorerst nur für den Einbau gilt, können bestehende Ölheizungen weiterhin in Betrieb bleiben, insofern diese nicht älter als 30 Jahre sind. Im Hinblick auf die Zukunft ist aber zu beachten, dass schärfere Gesetze folgen werden, weshalb man sich Gedanken über eine alternative Heizmethode machen sollte. 

    Darüber hinaus sollten verschiedene Kriterien berücksichtigt werden. Diese beziehen sich auf die Anschaffungskosten, den eigenen Anspruch sowie den vorhandenen Platz. Grundlegend kann man sagen, dass nachhaltige Varianten zwar zum Teil hohe Anschaffungskosten mit sich bringen, aber langfristig gesehen Heizkosten sparen. Ebenso können die Kosten auch durch Fördermöglichkeiten relativ gut ausgeglichen werden können.

    Die BAFA-Förderungen erhalten Sie z.B. bei:

    • Biomasseheizung
    • EE-Hybridheizung
    • EE-Hybridheizung mit Biomasse
    • Wärmepumpe
    • Solarthermie
    • Anschluss an ein Wärme/Gebäudenetz
    • Einrichtung/Erweiterung des Gebäudenetzanschlusses

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    Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns unverbindlich an.

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