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Die Energieabteilung des BAFA

Energieberatung – was wird gefördert?

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Die Leistungen von Energieberater Hessen im Überblick

Überzeugen Sie sich von unserem Leistungsportfolio, welches wir in ganz Hessen anbieten. Unsere Beratungsleistungen im Bereich Energie-Effizienz stellen wir in allen Regionen in Süddeutschland zur Verfügung.

Sanierungsfahrplan
Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) hat das Ziel mit entsprechenden Maßnahmen über einen bestimmten Zeitraum das Ziel einer energieeffizienten Immobilie zu realisieren.

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Einzelmaßnahmen
Einzelmaßnahmen

Für den Austausch von bestimmten Heizungstypen werden Förderungen gewährt. Wie hoch diese sind, hängt vom Typ und der Kombination mit weiteren Möglichkeiten ab. ✓

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Energieausweise
Energieausweise

Ein Energieausweis ist eine transparente Möglichkeit die Energieeffizienz eines Gebäudes aufzuzeigen. Wichtig ist es, dass dieser von einem zertifizierten Experten erstellt wird.

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Energieeffizienzberatung
Energieeffizienzberatung

Die Energieeffizienz und deren Beratung bedarf es die Beauftragung von Fachleuten. Nur so kann sichergestellt sein, dass eine fundierte Beurteilung erfolgt und Förderungen beantragt werden können.

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Energieeffizienz-Experte KfW
Energieeffizienz-Experte KfW

Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte kann dabei helfen Energieeinsparpotenziale des Gebäudes aufzuzeigen, einen Sanierungsplan zu erstellen sowie Förderungen zu beantragen.

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Wärmebrückenberechnung
Wärmebrückenberechnung

Wärmebrücken begünstigen die Bedingungen für Schimmelpilzbildung. Damit dies nicht passiert und rechtzeitig erkannt wird, kommt eine Wärmebildkamera zum Einsatz.

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Fördermittelberatung
Fördermittelberatung

Jede Immobilie ist individuell und genauso individuell sollte auch die Fördermittelberatung erfolgen. Welche Zuschüsse in Anspruch genommen werden können, zeigt ein Fachmann auf.

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Thermografie-Messung
Thermografie-Messung

Thermografie zeigt energetische Schwachstellen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gebäudes auf. Darauf basierend können Maßnahmen abgewägt werden, die die Effizienz verbessern.

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Fassadendämmung
Fassadendämmung

Ein wesentlicher Punkt zur Einsparung des Energieverbrauchs ist die Fassadendämmung. Bei Schwachstellen gelangt unkontrolliert Wärme nach außen und steigern die Heizkosten.

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Energieberatung aus der Region - für die Region

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Energieeffizienz für Ihr Wohnhaus oder Unternehmen in Hessen.

Insbesondere liegt unser Schwerpunkt auf Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung zur Erhöhung der Energieeffizienz von Eigenheimen und Gewerbebetrieben. Aktuell fördert die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen um die Energieeffizienz von Eigenheimen und Gewerbebetrieben zu erhöhen.

Hessen

Häufig gestellte Fragen

Ob Sie einen Energieberater benötigen, hängt ganz davon ab, was Sie vorhaben. Möchten Sie nur Sanierungen durchführen lassen, ohne Förderungen zu beantragen, dann benötigen Sie nicht unbedingt einen Energieberater. Dennoch kann er auch hier helfen, künftig Energiekosten zu senken und Ressourcen zu schonen.

Möchten Sie Förderungen beantragen und/oder einen Energieausweis erstellen lassen, dann ist ein Energieberater unabdingbar. Denn nur ein dafür qualifizierter Experte ist dazu berechtigt Förderungen zu beantragen oder gültige, anerkannten Energieausweise auszustellen.

Wenn Sie einen Auftrag eines/einer Handwerkers/Handwerkerin bestätigen, muss die Förderung unbedingt im Vorfeld beim BAFA / KfW eingereicht worden sein. Sie gehen also folgendermaßen vor:

  1. Förderunterlagen über Energieberater:in (in Form eines Sanierungsfahrplans) vorbereiten lassen
  2. Eingangsbestätigung des Förderantrags abwarten (Zustellung erfolgt per E-Mail)
  3. Angebot/Auftragsbestätigung des Handwerkers 

Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich bei der Eingangsbestätigung noch nicht um die Förderzusage handelt. Die Förderung kann im Anschluss noch abgelehnt werden. Allerdings ist die Auftragsbestätigung an den Handwerker ab Zugang der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, warten Sie am besten den Zuwendungsbescheid (Förderzusage) ab. Dieser wird per Post zugestellt und ist rechtsverbindlich.

Es ist also nicht möglich Förderungen nachträglich zu beantragen. Allerdings können Sie stattdessen 20% der Sanierungskosten von der zu bezahlenden Einkommenssteuer abziehen. Dazu benötigen Sie eine Erklärung eines Energieberaters. Rufen Sie uns an, um zu erfahren, wie das genau funktioniert.

Gut zu wissen: Es ist möglich sich in der Zwischenzeit Angebote einzuholen. Wichtig ist es nur, dass Sie diese nicht vor Förderantrag bestätigen.

Nein, es können auch nur einzelne Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan gefördert und umgesetzt werden. Die Reihenfolge spielt hierbei keine Rolle.

Ein Energieausweis wird benötigt, wenn:

  • ein Neubau entsteht
  • eine umfassende Sanierung stattfindet
  • eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll

Grundlage hierfür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das mittlerweile die Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Dieses legt fest, dass Kauf- oder Mietinteressenten/Mietinteressentinnen über die energetischen Kennwerte und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Allerdings gilt dies nur bei einem Nutzerwechsel.

Ungeachtet davon, dass ein Sanierungsfahrplan Ihnen Gewissheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes einbringt und Ihnen die Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigt, ist ein Sanierungsfahrplan aber auch finanziell hochinteressant.

Ein Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre lang gültig und gewährt Ihnen 5% Zusatzförderung bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Türen, Dämmung). Zusätzlich dazu erhöht sich die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR je Wohneinheit und Kalenderjahr auf 60.000 EUR.

Beispiel ohne Sanierungsfahrplan:
Sie investieren 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus (Fenster, Dach, Dämmung etc.) und beantragen eine Förderung. Nun erhalten Sie 15% aus max. 30.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 4.500 EUR.

Beispiel mit Sanierungsfahrplan:
Sie investieren ebenfalls 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus. Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 15% + 5% Bonus aus 60.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 12.000 EUR.

Somit entgehen Ihnen in diesem Fall OHNE Sanierungsfahrplan 7.500 EUR Förderung. Oder anders formuliert: Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 7.500 EUR mehr Förderung.

Förderungen vom Staat erhalten Sie, wenn Sie an förderfähigen Programmen teilnehmen und diese durch eine:n qualifizierte:n und zertifizierte:n Energieberater:in beantragen lassen. Diese Förderungen können Sie nicht immer selbst beantragen, weswegen der Weg über den/die Energieberater:in unbedingt ratsam ist.

Beachten Sie aber, dass Sie Angebote von Handwerkern/Handwerkerinnen erst annehmen dürfen, wenn die Förderung beantragt wurde. Ansonsten erhalten Sie diese nicht.

Zertifizierte Qualifikationen

Wir sind zugelassene Energieberater der dena (Deutsche Energie-Agentur) und des Energieffizienzprogrammes der Bundesregierung. Somit sind wir in der Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (https://www.energie-effizienz-experten.de) zu finden.

Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude

  • KfW-Effizienzhaus
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    • Wärmedämmung
    • Fenster und Türen
    • Heizung
    • Lüftung

Energieberatung

  • Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)

Energieeffizient Bauen und Sanieren - Nichtwohngebäude

  • KfW-Effizienzgebäude
  • KfW-Einzelmaßnahmen
    • Wärmedämmung
    • Fenster, Türen, Sonnenschutz
    • Lüftung und Klima
    • Wäre und Kälte
    • Beleuchtung

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