069 - 380 79 749

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Die Förderung kann bei Einzelmaßnahmen für Bestandsgebäuden beansprucht werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie die Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle erhöhen. Darunter fallen beispielsweise Fenster oder Türen sowie die Dämmung der Außenwände oder des Daches.

Gefördert werden:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Heizungsoptimierung / Hydraulischer Abgleich

Für die Antragstellung benötigen Sie die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Verfügung.

Die Förderung für die Kosten der Energieberatung beträgt 15 %. Sie können pro Kalenderjahr und Wohneinheit Förderungen in Höhe von insgesamt maximal 60.000 Euro beziehen.

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhalten Sie zusätzlich 5 % Förderbonus.

Förderrechner für Einzelmaßnahmen

Bei einer Wohnung wählen Sie bitte 1

Förderfähiger Betrag: 0 EUR inkl. MwSt.

Anzahl Wohneinheiten: - (max. Fördersumme: )

Maßnahme: -

Fördersatz: 0 %

Förderung: 0 EUR

Abzgl. Berater-Honorar: - 0 EUR
3% gem. HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Mindestens 595 EUR inkl. 19% MwSt.

Förderung Berater-Honorar: + 0 EUR
Das Beraterhonorar wird ebenfalls von der Bundesregierung mit 50% gefördert.

Sie erhalten: 0 EUR


Dieser Rechner wurde mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind vorbehalten. Für die tatsächlich Höhe der Förderung übernehmen wir keine Gewähr. ®EE-Experten 2023 - Stand des Rechners: 29.3.2023

Einzelmaßnahmen zur Wärmeerzeugung

Effiziente Wärmeerzeuger, die erneuerbare Energie mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbinden, werden beim Einbau gefördert. Darunter Anlagen zur Heizunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Gefördert werden:

  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • Gebäudenetz & Anschluss Gebäude- oder Wärmenetz

Damit Sie einen Antrag stellen können, benötigen Sie die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Seite.

Mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten Sie als Fördersatz. Die förderfähigen Ausgaben, die Ihnen bei energetischen Sanierungsmaßnahmen zustehen, sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt. Die aufgeführten Anlagen zur Wärmeerzeugung werden wie folgt gefördert:

  • Solarthermieanlagen mit 25 %
  • Biomasseheizungen mit 10 %
  • Wärmepumpen mit 25 %. Außerdem wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit 20 % (beim Einsatz besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %)
  • Für innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien beträgt der Fördersatz 25 %
  • Für die Errichtung, Erweiterung und den Umbau von Gebäudenetzen beträgt der Fördersatz 25 %
  • Für den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz beträgt der Fördersatz 25 %

Austauschprämie für Ölheizungen

Im Falle eines Austauschs der Heizungsanlage können Sie zu den genannten Fördersätzen zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozent erhalten. 

Diesen 10 % Bonus können Sie erhalten, wenn Sie funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen austauschen.
Sie erhalten ebenso 10 %, wenn eine funktionstüchtige Gasheizung ausgetauscht wird, deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Dies gilt nicht für Gasetagenheizungen.
Sobald der Austausch stattgefunden hat, darf das Gebäude und dessen nahe Umgebung nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.

Wir gewähren Ihnen 25 % Nachlass auf die Gebühren der Beantragung Ihrer Förderung, wenn sie bei uns bereits einen individuellen Sanierungsfahrplan beauftragt haben. Diese Betragen i.d.R. 3 % von der Angebotsumme (brutto).


Beispielrechnung Austausch einer Gasheizung (nach min. 20 Jahren) durch eine Wärmepumpe (Wärmequelle: Wasser)

25 % Förderung + 5 % Bonus + 10 % Bonus --> 40 %


Außerdem mit Sanierungsfahrplan: -25 % Nachlass auf das Beraterhonorar (3% von der Brutto-Angebotssumme gem. HOAI)

Haben Sie Fragen?
Gerne beraten wir Sie. Rufen Sie uns unverbindlich an.

Tel.: 069 / 380 79 749