Die Förderung kann bei Einzelmaßnahmen für Bestandsgebäuden beansprucht werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie die Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle erhöhen. Darunter fallen beispielsweise Fenster oder Türen sowie die Dämmung der Außenwände oder des Daches.
Gefördert werden:
Für die Antragstellung benötigen Sie die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Verfügung.
Die Förderung für die Kosten der Energieberatung beträgt 15 %. Sie können pro Kalenderjahr und Wohneinheit Förderungen in Höhe von insgesamt maximal 60.000 Euro beziehen.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhalten Sie zusätzlich 5 % Förderbonus.
Förderfähiger Betrag: 0 EUR inkl. MwSt.
Anzahl Wohneinheiten: - (max. Fördersumme: )
Maßnahme: -
Fördersatz: 0 %
Förderung: 0 EUR
Abzgl. Berater-Honorar: - 0 EUR
3% gem. HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Mindestens 595 EUR inkl. 19% MwSt.
Förderung Berater-Honorar: + 0 EUR
Das Beraterhonorar wird ebenfalls von der Bundesregierung mit 50% gefördert.
Sie erhalten: 0 EUR
Dieser Rechner wurde mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind vorbehalten. Für die tatsächlich Höhe der Förderung übernehmen wir keine Gewähr. ®EE-Experten 2023 - Stand des Rechners: 29.3.2023
Effiziente Wärmeerzeuger, die erneuerbare Energie mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbinden, werden beim Einbau gefördert. Darunter Anlagen zur Heizunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Gefördert werden:
Damit Sie einen Antrag stellen können, benötigen Sie die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Seite.
Mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten Sie als Fördersatz. Die förderfähigen Ausgaben, die Ihnen bei energetischen Sanierungsmaßnahmen zustehen, sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr gedeckelt. Die aufgeführten Anlagen zur Wärmeerzeugung werden wie folgt gefördert:
Im Falle eines Austauschs der Heizungsanlage können Sie zu den genannten Fördersätzen zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10 Prozent erhalten.
Diesen 10 % Bonus können Sie erhalten, wenn Sie funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungen austauschen.
Sie erhalten ebenso 10 %, wenn eine funktionstüchtige Gasheizung ausgetauscht wird, deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Dies gilt nicht für Gasetagenheizungen.
Sobald der Austausch stattgefunden hat, darf das Gebäude und dessen nahe Umgebung nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt werden.
Wir gewähren Ihnen 25 % Nachlass auf die Gebühren der Beantragung Ihrer Förderung, wenn sie bei uns bereits einen individuellen Sanierungsfahrplan beauftragt haben. Diese Betragen i.d.R. 3 % von der Angebotsumme (brutto).
Beispielrechnung Austausch einer Gasheizung (nach min. 20 Jahren) durch eine Wärmepumpe (Wärmequelle: Wasser)
25 % Förderung + 5 % Bonus + 10 % Bonus --> 40 %
Außerdem mit Sanierungsfahrplan: -25 % Nachlass auf das Beraterhonorar (3% von der Brutto-Angebotssumme gem. HOAI)