Die Förderung kann bei Einzelmaßnahmen für Bestandsgebäuden beansprucht werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass sie die Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle erhöhen. Darunter fallen beispielsweise Fenster oder Türen sowie die Dämmung der Außenwände oder des Daches.
Gefördert werden:
Für die Antragstellung benötigen Sie die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten (EEE). Gerne stehen wir Ihnen hierbei zur Verfügung.
Die Förderung für die Kosten der Energieberatung beträgt 15 %.
Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhalten Sie zusätzlich 5 % Förderbonus.
Förderfähiger Betrag: 0 EUR inkl. MwSt.
Anzahl Wohneinheiten: - (max. Fördersumme: )
Maßnahme: -
Fördersatz: 0 %
Förderung: 0 EUR
Abzgl. Berater-Honorar: - 0 EUR
3% gem. HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Mindestens 357 EUR inkl. 19% MwSt. (bei Fenstern und Türen) und 595 EUR inkl. 19% MwSt. bei allen anderen Maßnahmen.
Förderung Berater-Honorar: + 0 EUR
Das Beraterhonorar wird ebenfalls von der Bundesregierung mit 50% gefördert.
Sie erhalten: 0 EUR
Dieser Rechner wurde mit bestem Wissen und Gewissen erstellt. Irrtümer sind vorbehalten. Für die tatsächlich Höhe der Förderung übernehmen wir keine Gewähr. ®EE-Experten GmbH 2024