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🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater
*Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Begriff Energieffizienzberater allerdings schon und wird, wie ein Meistertitel nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben. Viele Laien spielen hier mit der Unwissenheit der Kunden.
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Im August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Gesetzgeber verkündet und löst ab dem 01. November 2020 die vorherige Gesetzgebung (Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz) ab. Somit regelt das GEG zukünftig die energetischen Anforderungen und Richtlinien für klimatisierte oder beheizte Objekte.
Die neue Rechtsprechung beinhaltet Grundsätze und Weisungen zur Klima- und Heizungstechnik, wie auch zum Hitzeschutz und der Dämmung von Gebäuden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Erstellung und Verwendung von Energieausweisen (Bedarfsausweis), wenn ein Neubau entsteht, eine umfassende Sanierung stattfindet oder die Immobilie vermietet oder zum Verkauf angeboten werden soll. Dies war bereits im bisherigen Energieeinsparrecht eine klare Vorgabe und stellt ebenfalls im neuen Gebäudeenergiegesetz eine Anforderung dar.
Die wahrscheinlich wichtigste Antwort direkt zu Beginn: Nein, Sie können sich selbst leider keinen Energieausweis ausstellen. Für die Erstellung eines anerkannten Energieausweis benötigt es eine Person, die beruflichen Bezug zum Bauwesen hat. Noch besser ist es, wenn Sie sich für eine:n Energieberater:in mit einer Zusatzausbildung entscheiden.
Gut zu wissen, doch wo finde ich eine:n solche:n Energieberater:in? Damit Sie es leichter haben und sich darauf verlassen können, dass es sich um zertifizierte Energieberater:innen handelt, hat die Deutsche Energie-Agentur (Dena) eine Expertendatenbank angelegt und zur Verfügung gestellt. Auch wir die Energieberater Hessen sind zertifizierte Energieberater und in dieser Datenbank zu finden. Ebenso sind wir registrierte Berater für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit über 20 Jahren Erfahrung.
Hierbei wird zunächst in Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterschieden.
Möchten Sie einen Verbrauchsausweis, so werden Nachweise zur Berechnung der Energieverbauchskosten von Warmwasser und Heizung benötigt. Diese sollten mindestens einen Zeitraum von drei Jahren dokumentieren. Ebenso benötigt es Informationen über Leerstände sowie Bilder von der Immobilie.
Stand das Objekt beispielsweise ein ganzes Jahr zu über 50 Prozent leer, so darf kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Dies gilt als umfangreicher Leerstand womit folglich der Grenzwert des sogenannten „Leerstandsfaktor“ überschritten und die Ausstellung des Verbauchsausweises nicht möglich wäre.
Zuletzt kommen noch die vollständigen Daten zum Stromverbrauch der gesamten Immobile (alle Nutzungseinheiten) hinzu. Regionale Witterungsverhältnisse spielen zudem auch noch eine Rolle.
Möchten Sie einen Bedarfsausweis, kommen zu den Unterlagen, die Sie für den Verbrauchsbeweis benötigen, noch weitere hinzu. Dabei handelt es sich unter anderem um Dokumente zu den Grundrissen und der Architektur des Gebäudes, Baubeschreibung, sowie Modernisierungsunterlagen und das Abgasprotokoll des Schornsteinfegers.
Grundsätzlich erfolgt eine Begehung der Immobilie für die Erstellung und Berechnung beider Ausweisformen.
Damit Sie eine:n geeignete:n Energieberater:in finden, der/die Ihnen einen Energieausweis ausstellt, können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Die Energieberater Hessen sind dabei qualifiziert als Energieberater der Verbraucherzentrale.


Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Wir helfen Ihnen gerne
069 - 380 79 749 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr info@ee-experten.deOb die Beauftragung eines Energieberaters sinnvoll ist, hängt von Ihren individuellen Plänen ab. Planen Sie lediglich Sanierungsarbeiten ohne den Wunsch, Fördermittel zu beantragen, ist ein Energieberater nicht zwingend erforderlich. Dennoch kann seine Expertise dabei unterstützen, langfristig Energiekosten zu reduzieren und die Umwelt zu schonen.
Falls Sie jedoch Fördermittel beantragen möchten oder einen Energieausweis benötigen, ist die Hinzuziehung eines Energieberaters unerlässlich. Nur ein qualifizierter Fachmann ist berechtigt, Förderanträge zu stellen oder gültige und anerkannte Energieausweise auszustellen.
Ein Bedarfsausweis für Energie kann für jedes Gebäude ausgestellt werden, unabhängig von dessen Größe, Baujahr oder Nutzung. Dies macht ihn zu einem flexiblen Instrument zur Bewertung der Energieeffizienz.
Der Verbrauchsausweis hingegen ist in der Regel geeignet für bestimmte Gebäudetypen. Dazu zählen:
Diese Kriterien stellen sicher, dass der Verbrauchsausweis in Fällen angewendet wird, wo der tatsächliche Energieverbrauch zuverlässig ermittelt werden kann.
Nein, für Nichtwohngebäude ist es erforderlich, dass Energieausweise von einem zertifizierten Fachmann erstellt werden. Dies ist notwendig, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Die Erstellung durch qualifizierte Experten stellt sicher, dass alle relevanten Daten korrekt erfasst und ausgewertet werden, was für die Einhaltung der rechtlichen Standards entscheidend ist.
Ein zertifizierter Fachmann verfügt über das notwendige Wissen und die Erfahrung, um:
Somit wird gewährleistet, dass der Energieausweis den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht und eine verlässliche Grundlage für energetische Optimierungen bietet.
Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes beschreibt. Bei Nichtwohngebäuden ist dieser Ausweis erforderlich, wenn das Gebäude neu vermietet, verkauft oder einer wesentlichen Sanierung unterzogen wird. Diese Maßnahme dient dazu, potenziellen Mietern oder Käufern einen Überblick über die zu erwartenden Energiekosten und die Energieeffizienz des Gebäudes zu geben.
Zusätzlich gibt es eine Aushangpflicht für öffentliche Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 250 m². Diese Regelung soll Transparenz schaffen und die Öffentlichkeit über den Energieverbrauch informieren. Der Aushang muss an einer gut sichtbaren Stelle im Gebäude erfolgen, um den Zugang zu diesen Informationen zu erleichtern.
Ein Energieausweis ist erforderlich in verschiedenen Situationen. Dazu zählen der Bau eines neuen Gebäudes, umfassende Sanierungsmaßnahmen sowie der Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie. Diese Anforderungen basieren auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Das Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Kennwerte und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden müssen. Diese Verpflichtung besteht jedoch ausschließlich bei einem Wechsel der Nutzerschaft.
Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet. Er ist jedoch nicht in jedem Fall erforderlich. So entfällt die Pflicht zur Ausstellung, wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung stattfindet und keine anderen zwingenden Gründe gegeben sind. Zudem sind kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² von dieser Pflicht ausgenommen. Auch für Baudenkmäler besteht keine Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises, da sie oft besonderen Schutzbestimmungen unterliegen. Dies erleichtert Eigentümern solcher Gebäude die Verwaltung und Instandhaltung, da sie von bestimmten energetischen Nachweispflichten befreit sind.
Die Preisgestaltung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe, die Nutzung und die Komplexität des jeweiligen Gebäudes. Um Ihnen ein passendes Angebot unterbreiten zu können, berücksichtigen wir diese Aspekte sorgfältig.
Wir laden Sie ein, Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir Ihre spezifischen Anforderungen und Wünsche besprechen können. Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot, das genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Zögern Sie nicht, uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können.
Ein Sanierungsfahrplan ist eine gängige Methode der Energieberatung, bei der die Kosten abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten berechnet werden. Der Staat unterstützt diese Maßnahmen finanziell, indem er bis zu 50% der Kosten übernimmt.
Um den genauen Preis für Ihren individuellen Sanierungsfahrplan zu erfahren, bitten wir Sie, direkt mit uns in Kontakt zu treten. Unsere Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zu unterbreiten.
Verstöße gegen die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) können erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen. Es ist möglich, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro auferlegt werden. Um sich vor solchen rechtlichen Konsequenzen zu schützen, ist es entscheidend, über einen gültigen und korrekten Energieausweis zu verfügen. Ein solcher Energieausweis stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden und bietet somit eine wichtige Absicherung.
Ein Energieausweis ist nicht nur ein gesetzliches Erfordernis, sondern auch ein wertvolles Dokument, das Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes liefert. Dies kann insbesondere beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien von Bedeutung sein. Daher ist es ratsam, den Energieausweis regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
Zur Ausstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude sind ausschließlich qualifizierte Fachleute berechtigt. Dazu zählen insbesondere Energieberater und Ingenieure, die über die notwendigen Zertifikate und Erfahrungen in diesem spezifischen Bereich verfügen.
Diese Fachkräfte müssen nachweisen können, dass sie die erforderlichen Kompetenzen besitzen, um die energetische Bewertung solcher Gebäude korrekt durchzuführen. Ihre Qualifikation stellt sicher, dass die ausgestellten Energieausweise den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und eine verlässliche Grundlage für energetische Optimierungen bieten.
Die Anforderungen an die Qualifikation umfassen typischerweise:
Die Dauer der Erstellung hängt maßgeblich von der Menge und der Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen ab. In manchen Fällen kann der Prozess innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden, während er in anderen Situationen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.
Es ist wichtig, dass die Unterlagen umfassend und gut aufbereitet sind, um den Zeitrahmen möglichst kurz zu halten. Eine sorgfältige Vorbereitung kann dazu beitragen, den gesamten Ablauf effizienter zu gestalten.
Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er bleibt 10 Jahre lang gültig. Dennoch ist es ratsam, bei wesentlichen energetischen Sanierungen oder Modernisierungen, wie der Installation einer neuen Heizungsanlage oder der Dämmung von Wänden und Dächern, einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen. Dies ermöglicht es, die verbesserten Energiekennwerte potenziellen Kauf- und Mietinteressenten glaubwürdig darzulegen. Ein aktueller Energieausweis kann zudem den Wert der Immobilie steigern und die Attraktivität auf dem Immobilienmarkt erhöhen.
Der Energieausweis spielt eine entscheidende Rolle auf dem Immobilienmarkt, da er klare und objektive Informationen über den Energieverbrauch von Gebäuden bereitstellt. Dies ermöglicht es, die energetische Effizienz verschiedener Immobilien miteinander zu vergleichen. Der Ausweis bewertet die Energieperformance eines Gebäudes, deckt potenzielle Schwachstellen in der Gebäudehülle sowie der technischen Anlagen auf und gibt wertvolle Empfehlungen für energetische Verbesserungen.
Durch diese Transparenz können Käufer und Mieter fundierte Entscheidungen treffen, während Eigentümer gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergreifen können. Der Energieausweis ist somit ein wichtiges Instrument zur Förderung nachhaltiger Bau- und Sanierungspraktiken.

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieausweis weiter.