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🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater
Weitere Informationen zur Themenreihe Energieausweis:
Der Energieausweis dokumentiert, wie energieeffizient ein Gebäude ist, vergleichbar mit einem Verbrauchslabel bei Elektrogeräten. Er ist verpflichtend bei Neubau, Sanierung, Verkauf oder Vermietung und schafft Transparenz für Eigentümer, Käufer und Mieter.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft trat, wurden frühere Regelungen zusammengeführt und verschärft. Das Gesetz stellt neue Anforderungen an die Gebäudeeffizienz:
Damit wird der Energieausweis zu einem zentralen Dokument für Planung, Förderung und Umsetzung energetischer Maßnahmen.
Das GEG definiert Vorgaben für:
Für die Ausstellung eines Energieausweises – ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Je vollständiger die Angaben, desto schneller und kostengünstiger verläuft die Erstellung.
Achtung: Ist der Leerstand zu hoch, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Neben den Daten für den Verbrauchsausweis sind erforderlich:
Quelle: BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, www.bmwk.de
Ein Energieausweis darf nicht selbst erstellt werden. Er muss von qualifizierten Fachleuten mit Bezug zum Bauwesen ausgestellt werden. Besonders empfehlenswert ist die Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters mit entsprechender Zusatzausbildung.
Tipp: Nutzen Sie geprüfte Experten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) stellt eine öffentliche Ausstellerdatenbank mit zertifizierten Energieberatern zur Verfügung2.
Die EE-Experten sind dort offiziell gelistet, verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung und sind zusätzlich als Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert. Damit bieten wir Ihnen Kompetenz, Transparenz und maximale Sicherheit bei der Erstellung Ihres Energieausweises.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena), www.energie-effizienz-experten.de
Hinweis: Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Titel Energieeffizienzberater hingegen ist rechtlich geschützt und wird nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben, ähnlich wie ein Meistertitel. Viele Laien nutzen diese Unklarheit aus und täuschen Kunden mit unqualifizierten Angeboten.


Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
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069 - 380 79 749 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr info@ee-experten.de
Wie gut sind Sie über den Energieausweis informiert? Testen Sie Ihr Wissen in unserem interaktiven Quiz!
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Ein Bedarfsausweis für Energie kann für jedes Gebäude ausgestellt werden, unabhängig von dessen Größe, Baujahr oder Nutzung. Dies macht ihn zu einem flexiblen Instrument zur Bewertung der Energieeffizienz.
Der Verbrauchsausweis hingegen ist in der Regel geeignet für bestimmte Gebäudetypen. Dazu zählen:
Diese Kriterien stellen sicher, dass der Verbrauchsausweis in Fällen angewendet wird, wo der tatsächliche Energieverbrauch zuverlässig ermittelt werden kann.
Ein Energieausweis ist erforderlich in verschiedenen Situationen. Dazu zählen der Bau eines neuen Gebäudes, umfassende Sanierungsmaßnahmen sowie der Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie. Diese Anforderungen basieren auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Das Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Kennwerte und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden müssen. Diese Verpflichtung besteht jedoch ausschließlich bei einem Wechsel der Nutzerschaft.
Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet. Er ist jedoch nicht in jedem Fall erforderlich. So entfällt die Pflicht zur Ausstellung, wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung stattfindet und keine anderen zwingenden Gründe gegeben sind. Zudem sind kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² von dieser Pflicht ausgenommen. Auch für Baudenkmäler besteht keine Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises, da sie oft besonderen Schutzbestimmungen unterliegen. Dies erleichtert Eigentümern solcher Gebäude die Verwaltung und Instandhaltung, da sie von bestimmten energetischen Nachweispflichten befreit sind.
Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er bleibt 10 Jahre lang gültig. Dennoch ist es ratsam, bei wesentlichen energetischen Sanierungen oder Modernisierungen, wie der Installation einer neuen Heizungsanlage oder der Dämmung von Wänden und Dächern, einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen. Dies ermöglicht es, die verbesserten Energiekennwerte potenziellen Kauf- und Mietinteressenten glaubwürdig darzulegen. Ein aktueller Energieausweis kann zudem den Wert der Immobilie steigern und die Attraktivität auf dem Immobilienmarkt erhöhen.
Der Energieausweis spielt eine entscheidende Rolle auf dem Immobilienmarkt, da er klare und objektive Informationen über den Energieverbrauch von Gebäuden bereitstellt. Dies ermöglicht es, die energetische Effizienz verschiedener Immobilien miteinander zu vergleichen. Der Ausweis bewertet die Energieperformance eines Gebäudes, deckt potenzielle Schwachstellen in der Gebäudehülle sowie der technischen Anlagen auf und gibt wertvolle Empfehlungen für energetische Verbesserungen.
Durch diese Transparenz können Käufer und Mieter fundierte Entscheidungen treffen, während Eigentümer gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergreifen können. Der Energieausweis ist somit ein wichtiges Instrument zur Förderung nachhaltiger Bau- und Sanierungspraktiken.

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieausweis weiter.