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Service für Planer

  • Eigener, fester Ansprechpartner
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  • spezialisiert auch auf große Objekte
  • sicherer Umgang mit gewachsenen Strukturen
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  • zuverlässig, schnell und ehrlich

Die Hälfte unseres Honorars wird bezuschusst.

Leistungen für Planer

  • Erstellen von Energieausweisen
  • Sanierungsfahrpläne
  • Beantragung von Fördermitteln
  • Förderung von Einzelmaßnahmen
  • Förderung von Sanierungsmaßnahmen
  • Denkmalgeschützte Objekte
  • Effizienzhaus-Planung
Möchten Sie sich zum Thema Effizienzhausplanung beraten lassen?

Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Hessen sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.

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069 - 380 79 749 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr

Wozu dient eine Effizienzhaus-Planung?

Die Effizienzhaus-Planung bietet Ihnen eine fundierte Grundlage, um Ihr Gebäude Schritt für Schritt zu einem energieeffizienten Wohnhaus zu entwickeln. Dabei werden nicht nur bauliche und bauphysikalische Gegebenheiten berücksichtigt, sondern auch Ihre individuellen Bedürfnisse und finanziellen Rahmenbedingungen. Ziel ist es, eine maßgeschneiderte Strategie zu erarbeiten, die Ihnen sowohl Planungssicherheit als auch eine optimale Nutzung von Förderprogrammen ermöglicht.

Gebäudeenergieberater für Effizienzhaus-Planung

Langfristig profitieren Sie gleich doppelt: Sie senken dauerhaft Ihre Energiekosten und leisten gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Zusätzlich erhöht sich der Wohnkomfort, und moderne Anlagentechnik sorgt für eine einfachere Bedienbarkeit sowie mehr Zuverlässigkeit im Alltag.

Wie wird das Ziel eines energieeffizienten Wohngebäudes erreicht?

So läuft die Zusammenarbeit mit den EE-Experten ab:

  1. Vereinbaren Sie einen Termin mit den EE-Experten.
  2. Unsere Energieberatungsassistenz erfasst die allgemeinen Daten Ihres Projekts.
  3. Übermitteln Sie uns die Grundrisse und Ansichten Ihrer Immobilie.
  4. Bei Bestandsgebäuden: Vor-Ort-Termin zur Dokumentation der Gebäudehülle und zur Erfassung der aktuellen Energiebilanz inklusive Warmwasserbereitung und Wärmeerzeugung.
  5. Erstellung einer detaillierten Effizienzhaus-Planung durch unseren zugelassenen Gebäudeenergieberater.
  6. Nachbesprechung zur Klärung offener Fragen.
  7. Gemeinsame Entscheidung, ob Förderanträge gestellt werden sollen.
  8. Einreichung der Förderanträge durch unsere Experten.
Effizienzhaus-Planung Vorteile

So wird aus Ihrer Immobilie ein Effizienzhaus

Ein Effizienzhaus entsteht durch das optimale Zusammenspiel von Dämmung, Heizungs- und Lüftungstechnik sowie dem Einsatz erneuerbarer Energien. Je nach Ausgangszustand und vorhandener Bausubstanz können durch gezielte Maßnahmen erhebliche Energieeinsparungen erzielt werden. Wird die Gebäudehülle vollständig und zeitgemäß gedämmt und kommt eine effiziente Haustechnik zum Einsatz, sind Einsparungen von mehr als 60 % gegenüber dem unsanierten Zustand realistisch.

Wichtig: Jedes Gebäude ist individuell. Maßnahmen, die an einem Haus die Effizienzhaus-Stufe 55 ermöglichen, führen an einem anderen Objekt vielleicht nur zur Stufe 70. Daher ist eine ganzheitliche energetische Betrachtung und ein individuelles Konzept unverzichtbar.

Energetische Sanierung bei Baudenkmalen

Auch bei denkmalgeschützten Gebäuden sind energetische Sanierungen möglich – allerdings mit besonderer Sorgfalt. Historische Fassaden dürfen in der Regel nicht ohne Weiteres verändert werden, weshalb klassische Dämmmaßnahmen nicht immer in Frage kommen. Dennoch lassen sich Heizkosten senken und der Wohnkomfort verbessern, wenn geeignete Alternativen genutzt werden, etwa innenseitige Dämmungen oder effiziente Heiztechnik.

Für Baudenkmale sowie Gebäude mit „besonders erhaltenswerter Bausubstanz“ gelten vereinfachte Förderbedingungen. Welche Maßnahmen zulässig und sinnvoll sind, klärt ein zugelassener Energieeffizienz-Experte mit Zusatzqualifikation für Denkmalschutz.

Fördermittel beantragen – nur mit Energieeffizienz-Experten

Wer eine staatliche Förderung für seine energetische Sanierung in Anspruch nehmen möchte, kommt um die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten nicht herum. Diese Fachleute erstellen die notwendigen Nachweise, begleiten die Sanierung und sichern die Qualität der Umsetzung. Ohne ihre Bestätigung ist eine Förderung nicht möglich.

Gut zu wissen: Auch die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten wird selbst wieder mit Zuschüssen gefördert.

Das Wichtigste in Kürze

  • KfW-Förderkredit ab 1,21 % effektivem Jahreszins
  • Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
  • Tilgungszuschuss von 5 % bis 45 % möglich
  • Zusätzliche Förderung für Planung und Baubegleitung

Die Förderung ist abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln. Ein Rechtsanspruch besteht grundsätzlich nicht.

Online-Rechner für Ihre Fördermöglichkeiten

Für eine erste Einschätzung Ihrer finanziellen Vorteile nutzen Sie den BEG-Online-Rechner der KfW. Dort können Sie berechnen, wie hoch Ihr Kredit, Ihr Zuschuss und Ihre individuelle Ersparnis ausfallen können:

https://public.kfw.de/tilgungsrechner-rest/index.html

Beauftragen Sie einen Experten für Energieeffizienz

Energetische Sanierungen erfordern fundiertes Fachwissen und eine genaue Planung. Ein zugelassener Experte für Energieeffizienz stellt sicher, dass die Maßnahmen korrekt ausgeführt werden und die gewünschten Ergebnisse erzielen. Gleichzeitig ist seine Einbindung Voraussetzung für staatliche Förderungen.

Die Kosten für diese Baubegleitung werden zu 50 % übernommen. Akzeptiert werden alle Fachleute, die in der offiziellen Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) für Förderprogramme des Bundes eingetragen sind.

Finden Sie einen Finanzierungspartner und beantragen Sie Ihren Kredit

Bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge abschließen oder eine Immobilie kaufen, suchen Sie einen Finanzierungspartner auf. Bringen Sie dazu die Bestätigung zum Antrag (BzA) mit, die von Ihrem Energieeffizienz-Experten ausgestellt wird.

Wichtig: Planungs- und Beratungsleistungen können Sie bereits vor der Antragstellung in Anspruch nehmen. Der Kreditantrag selbst wird dann durch Ihren Finanzierungspartner gestellt und umfasst neben den Kosten für Sanierung oder Kauf auch die Aufwendungen für die Baubegleitung.

Abschluss des Kreditvertrags und Beginn der Maßnahmen

Nach Prüfung Ihres Antrags schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Handwerksbetriebe beauftragen, Liefer- und Leistungsverträge unterzeichnen oder – wenn es um den Erwerb eines sanierten Effizienzhauses geht – die Immobilie kaufen.

Nachweis der Durchführung und Erhalt des Tilgungszuschusses

Nach Abschluss der Maßnahmen stellt Ihr Energieeffizienz-Experte die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus. Diese reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner ein.

Anschließend erfolgt die Prüfung und die Gutschrift des Tilgungszuschusses. Beim Erwerb eines frisch sanierten Effizienzhauses übernimmt Ihr Bauträger die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen.

Jonas Pischner hält den Zugluftdackel EE-Waldi auf dem Arm
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